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Steuersätze verwalten

Unter Einstellungen → Steuersätze verwalten Sie die Umsatzsteuersätze, die Sie Ihren Artikeln und Dokumentpositionen geben. Die Liste gilt für Ihren ganzen Arbeitsbereich – für alle Apps, die Steuersätze verwenden.

Ihr Arbeitsbereich startet mit den Sätzen des Landes aus Ihren Unternehmensdaten: dem Regelsteuersatz (als Standard), dem wichtigsten ermäßigten Steuersatz und einem Nullsatz. Für ein Unternehmen in Deutschland sind das 19 %, 7 % und 0 %. Unternehmen in Deutschland bekommen außerdem vier 0-%-Sätze mit Grund – mehr dazu unten.

Die Liste ist ein Startpunkt, keine laufend gepflegte Steuertabelle: Sie können jeden Satz umbenennen, ändern oder löschen und weitere Sätze anlegen. Welcher Satz für welche Leistung gilt, entscheiden Sie – UNENO legt das nicht für Sie fest.

SpalteBedeutung
NameWie der Satz auf Dokumenten erscheint. Standard markiert den Satz, der bei neuen Positionen vorausgewählt ist – es gibt immer genau einen. Bei einem 0-%-Satz steht der Grund darunter, wenn der Name ihn nicht schon nennt. Ein Klick auf den Namen öffnet den Satz.
SatzDer Prozentsatz – so geschrieben wie auf Ihren Dokumenten, etwa 19 %.
Verwendet inWie viele Artikel diesen Satz verwenden – auch archivierte –, etwa 3 Artikel. Ein Klick darauf öffnet die Artikelliste, gefiltert nach diesem Satz; — heißt: keiner.

Auf dem Smartphone sehen Sie Name und Satz.

  1. Klicken Sie auf Steuersatz anlegen.

  2. Füllen Sie die Felder aus:

    FeldWas Sie eintragen
    Name *Wie der Satz auf Dokumenten erscheint, zum Beispiel Regelsteuersatz.
    Satz *Der Prozentsatz zwischen 0 und 100, mit bis zu zwei Nachkommastellen, etwa 7,5 – das % steht schon im Feld.
    Grund bei 0 %Nur für 0-%-Sätze: warum keine Umsatzsteuer anfällt. Bei einem normalen Satz bleibt Kein Grund (normaler Steuersatz) stehen.
    Als Standardsatz verwendenBei neuen Dokumentpositionen vorausgewählt. Nur ein Satz kann der Standard sein.
  3. Klicken Sie auf Steuersatz anlegen – die Schaltfläche wird aktiv, sobald Sie etwas eingegeben haben.

Das Fenster öffnet sich am rechten Rand. Haben Sie schon etwas eingegeben und schließen es, fragt UNENO Änderungen verwerfen?

Sie sehen Steuersatz „…“ wurde angelegt. Der neue Satz steht sofort in der Liste und in der Auswahl Ihrer Artikel und Dokumente.

Fällt auf eine Leistung keine Umsatzsteuer an, muss die Rechnung sagen, warum – und eine E-Rechnung braucht die passende Steuerkategorie. Beides legen Sie mit dem Grund bei 0 % fest. Sobald Sie einen Grund wählen, setzt UNENO den Satz auf 0 % und hält ihn dort fest, und das Feld Hinweis auf der Rechnung erscheint.

GrundStandardtext auf der Rechnung
Reverse ChargeSteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren).
Innergemeinschaftliche LieferungSteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG).
AusfuhrlieferungSteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG).
Nicht im Inland steuerbarNicht im Inland steuerbare Leistung.
Steuerfrei (§ 4 UStG)Steuerfreie Leistung (§ 4 UStG).
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG).
  • Der Standardtext steht grau im Feld. Lassen Sie das Feld leer, druckt die Rechnung diesen Text. Braucht Ihr Fall eine andere Formulierung, schreiben Sie Ihren eigenen Text hinein – er ersetzt den Standardtext.
  • Ein Grund gilt nur für 0 %. Solange ein Grund gewählt ist, lässt sich der Satz nicht ändern – darunter steht Mit einem Grund ist der Satz immer 0 %. Für einen anderen Satz wählen Sie zuerst Kein Grund (normaler Steuersatz).
  • Die ersten vier Gründe sind schon angelegt, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland sitzt. Für Steuerfrei und Nullsteuersatz legen Sie bei Bedarf selbst einen Satz an.

Klicken Sie auf den Namen des Satzes – oder in der Zeile auf ⋮ → Bearbeiten –, ändern Sie die Felder und klicken Sie auf Änderungen speichern. Sie sehen Steuersatz „…“ wurde aktualisiert.

Den Standard wechseln: Öffnen Sie den Satz, der neuer Standard werden soll, und setzen Sie das Häkchen bei Als Standardsatz verwenden. Der bisherige Standard verliert die Markierung automatisch. Beim aktuellen Standardsatz ist das Häkchen fest gesetzt – darunter steht Um den Standard zu wechseln, machen Sie einen anderen Satz zum Standard.

Klicken Sie in der Zeile auf ⋮ → Löschen. UNENO fragt Steuersatz löschen? – bestätigen Sie mit Löschen. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

Nicht löschen lassen sich:

  • der Standardsatz – beim Standardsatz fehlt Löschen. Machen Sie zuerst einen anderen Satz zum Standard.
  • ein Satz, den noch Artikel verwenden – auch archivierte. Statt der Frage sehen Sie dann Steuersatz wird noch verwendet, etwa „„Sondersatz“ ist bei 2 Artikeln eingetragen und kann nicht gelöscht werden. Geben Sie ihnen zuerst einen anderen Steuersatz.“ Artikel anzeigen öffnet die Artikelliste, gefiltert nach diesem Satz.
  • Jede Position speichert ihren eigenen Satz. Ändern oder löschen Sie einen Steuersatz, bleiben bereits gespeicherte Dokumente unverändert – auch Entwürfe. Die Änderung gilt für Positionen, die Sie danach anlegen.
  • Neue Positionen bekommen den Steuersatz des gewählten Artikels, sonst den Standardsatz.
  • Beim Ausstellen werden Satz, Hinweis und Steuerkategorie der Rechnung festgeschrieben.
  • Mit dem DATEV-Export bucht jeder Satz auf ein Erlöskonto. Fehlt einem Satz eines, sagt Ihnen ein Hinweis oben in der Liste das – eintragen können Sie es unter DATEV einrichten.

Ist in Ihren Unternehmensdaten Dieses Unternehmen berechnet Umsatzsteuer ausgeschaltet, sehen Sie statt der Liste den Hinweis Keine Steuersätze erforderlich: Ihre Dokumente werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt; bei einem Unternehmen in Deutschland tragen Ihre Rechnungen den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Mit Unternehmensprofil aktualisieren öffnen Sie Ihre Unternehmensdaten in einem neuen Tab.

Ihre Steuersätze bleiben dabei erhalten. Berechnen Sie später Umsatzsteuer, sind sie sofort wieder da.