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Compliance

Steuersätze für Ihr Land — ab dem ersten Tag eingerichtet.

Regelsteuersatz, ermäßigter Satz und Nullsatz sind bereit, wenn Sie starten — in Deutschland dazu vier 0-%-Sätze mit ihrem Grund, etwa Reverse Charge. Einer ist Ihr Standard, jeder Artikel trägt seinen eigenen Satz, und eine Rechnung kann sie mischen. Kleinunternehmer nach § 19? Ein Haken, und die Steuer verschwindet.

  • Die Sätze Ihres Landes ab dem ersten Tag — 19 %, 7 % und 0 % in Deutschland
  • Mehrere Sätze auf einer Rechnung — Nettobetrag und Umsatzsteuer je Satz, wie § 14 es verlangt
  • Kleinunternehmerregelung mit einem Haken im Unternehmensprofil
Ihr Land

Eingerichtet, wo Sie Geschäfte machen.

Beim Start legt UNENO die Sätze des Landes Ihres Unternehmens an — den Regelsteuersatz als Ihren Standard.

  • Deutschland

    Regelsatz
    19 %
    Ermäßigt
    7 %
    Nullsatz
    0 %
  • Österreich

    Regelsatz
    20 %
    Ermäßigt
    10 %
    Nullsatz
    0 %
  • Schweiz

    Regelsatz
    8,1 %
    Ermäßigt
    2,6 %
    Nullsatz
    0 %
  • Liechtenstein

    Regelsatz
    8,1 %
    Ermäßigt
    2,6 %
    Nullsatz
    0 %
Ebenfalls eingerichtet für
  • Jedes EU-Land
  • Norwegen
  • Island
  • Vereinigtes Königreich
  • Kanada
  • Australien

Sätze ändern sich nie von selbst — einen Satz anlegen oder anpassen Sie in Sekunden selbst.

Gemischte Sätze

Gemischte Sätze, richtig gerechnet.

Wählen Sie den Satz je Position — der Editor zeigt Nettobetrag und Umsatzsteuer für jeden Satz, während Sie tippen, und die Rechnung druckt sie genauso, wie § 14 UStG es verlangt.

  • Satz je Position

    Jede Position übernimmt den Satz ihres Artikels — ein Artikel ohne Satz bekommt Ihren Standardsatz, nie 0 %. Direkt auf der Position änderbar.

  • Netto oder brutto

    Geben Sie den Preis ein, den Sie kennen; der andere wird aus dem Satz berechnet. Gerechnet wird immer ab netto.

  • Cent-genau je Satz

    Die Umsatzsteuer wird einmal je Satz auf die Nettosumme berechnet — so, wie es die E-Rechnungsnorm EN 16931 verlangt.

0 % mit Grund

Null Prozent — und der Grund dafür.

Ein 0-%-Satz trägt seinen Grund: Die Rechnung druckt den passenden Hinweis, die E-Rechnung die richtige Kategorie. Den Satz wählen Sie in der Position — Rechnung rät ihn nie und ändert ihn nie.

  • Reverse Charge

    0 % · AE
    Auf der Rechnung

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren).

  • Innergemeinschaftliche Lieferung

    0 % · K
    Auf der Rechnung

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG).

  • Ausfuhrlieferung

    0 % · G
    Auf der Rechnung

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG).

  • Nicht im Inland steuerbar

    0 % · O
    Auf der Rechnung

    Nicht im Inland steuerbare Leistung.

  • In jedem deutschen Arbeitsbereich bereit — umbenennen oder eigene anlegen
  • Eigene Sätze können auch „Steuerfrei (§ 4 UStG)“ oder „Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)“ tragen — und Ihren eigenen Hinweis
  • Eine Wahl, die nicht zum Kunden passt — etwa Reverse Charge ohne gültige USt-IdNr. —, zeigt der Editor an, blockiert aber nie
  • Eine E-Rechnung mit Reverse Charge braucht die USt-IdNr. des Kunden
Kleinunternehmer

Kleinunternehmer? Ein Haken.

Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) berechnen Sie keine Umsatzsteuer. Entfernen Sie einen Haken — den Rest erledigt UNENO.

Unternehmensprofil
Der Hinweis auf Ihrer Rechnung

Umsatzsteuerfrei nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

  • Keine Steuerfelder im Editor und im Artikelkatalog
  • Jede Position mit 0 %, ein Gesamtbetrag statt netto, USt. und brutto
  • Der Hinweis nach § 19 auf jeder Rechnung — automatisch (außerhalb Deutschlands: ein neutraler Hinweis)
  • Die E-Rechnung kennzeichnet die Befreiung
Im Alltag

Sicher, wenn sich etwas ändert.

  • Ausgestellte Rechnungen bleiben

    Jede Rechnung behält die Sätze, mit denen sie geschrieben wurde. Eine Änderung am Satz berührt keine ausgestellte Rechnung.

  • Einmal ändern

    Passen Sie einen Satz an, und jeder Artikel mit diesem Satz zieht mit — ohne Artikel für Artikel zu bearbeiten.

  • Export für die Steuerberatung

    CSV oder Excel mit Netto, USt. und Brutto je Rechnung — und dem Steuersatz je Position.

  • Protokolliert und geschützt

    Jede Änderung im Aktivitätsprotokoll; wer Sätze ansehen, anlegen, bearbeiten oder löschen darf, bestimmt die Rolle.

FAQ

Fragen zu Steuersätzen

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Welche Steuersätze sind schon eingerichtet?

Die Sätze des Landes Ihres Unternehmens, angelegt beim Start: in Deutschland der Regelsteuersatz von 19 % (Ihr Standard), der ermäßigte Satz von 7 % und der Nullsatz — dazu vier 0-%-Sätze mit ihrem Grund: Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhrlieferung und nicht im Inland steuerbar. Abgedeckt sind jedes EU-Land, die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien.

Kann ich 19 % und 7 % auf einer Rechnung kombinieren?

Ja. Jede Position hat ihren eigenen Satz — übernommen vom Artikel und auf der Position änderbar. Der Editor zeigt Nettobetrag und Umsatzsteuer für jeden Satz getrennt — und die Rechnung druckt sie genauso.

Wie berechne ich Reverse Charge oder eine Ausfuhr?

Wählen Sie in der Position den passenden 0-%-Satz: „Reverse Charge“, „Innergemeinschaftliche Lieferung“, „Ausfuhrlieferung“ oder „Nicht im Inland steuerbar“. Die Rechnung druckt den zugehörigen Hinweis, die E-Rechnung die richtige Kategorie. Die steuerliche Behandlung entscheidet Rechnung nicht für Sie — weist aber auf eine Wahl hin, die nicht zum Kunden passt, etwa Reverse Charge ohne gültige USt-IdNr.

Steht der Nettobetrag je Steuersatz auf der Rechnung?

Ja. Bei mehreren Sätzen auf einer Rechnung nennt jede Umsatzsteuerzeile den Nettobetrag, auf den sie entfällt — etwa „zzgl. USt. 7 % auf 250,00 €“ —, wie § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG es verlangt. Bei nur einem Satz genügt eine Zeile.

Was passiert, wenn sich ein Steuersatz gesetzlich ändert?

Sie passen den Satz in den Einstellungen an oder legen einen neuen an — jeder Artikel mit diesem Satz zieht mit. Ausgestellte Rechnungen behalten die Sätze, mit denen sie geschrieben wurden. Von selbst ändern sich Sätze nie.

Wie wird die Umsatzsteuer gerundet?

Einmal je Satz, auf die Summe der Nettobeträge, cent-genau — nicht Position für Position. So schreibt es die E-Rechnungsnorm EN 16931 vor, damit Rechnung und E-Rechnung immer gleich aufgehen.

Wo stelle ich die Kleinunternehmerregelung ein?

Im Unternehmensprofil: Entfernen Sie den Haken bei „Dieses Unternehmen berechnet Umsatzsteuer“. Ab dann gibt es keine Steuerfelder mehr, jede Position steht auf 0 %, und jede Rechnung trägt den Hinweis nach § 19 UStG (außerhalb Deutschlands: einen neutralen Hinweis ohne Umsatzsteuer).

Kann ich Preise brutto eingeben?

Ja. Jede Position und jeder Artikel nimmt auch den Bruttopreis an; der Nettopreis wird aus dem Satz berechnet. Die Rechnung selbst wird immer ab netto gerechnet.

Erstellt UNENO die Umsatzsteuervoranmeldung?

Nein. Eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) erstellt UNENO nicht. Exportieren Sie Ihre Rechnungen als CSV oder Excel mit Netto, USt. und Brutto für Ihre Steuerberatung — oder als DATEV-Export.

Welche Sätze gelten in Österreich und der Schweiz?

Ein österreichisches Unternehmen startet mit 20 %, 10 % und 0 %, ein Schweizer mit 8,1 %, 2,6 % und 0 %. Weitere Sätze — etwa 13 % in Österreich oder 3,8 % in der Schweiz — legen Sie in Sekunden selbst an.

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