Kunden in Deutschland
19 % · 7 % · 0 %Ihre Steuersätze — die Rechnung weist Nettobetrag und Umsatzsteuer je Satz aus.
Kunde, Positionen, Lieferdatum — Sie wählen den Steuersatz, Rechnung druckt die Pflichthinweise, nummeriert lückenlos und versendet als PDF. Und Sie sehen immer, was bezahlt ist.
Schreiben, versenden, bezahlt werden — und die Rechnung zeigt immer, wo sie steht.
Kunde wählen, Positionen erfassen, Lieferdatum oder Leistungszeitraum und Zahlungsziel festlegen — ohne Datum nennt die Rechnung das Rechnungsdatum als Leistungsdatum. In der PDF-Vorschau prüfen.
Bevor die Nummer vergeben wird, prüft Rechnung die E-Rechnung; dann wird das PDF archiviert und das Format festgehalten — PDF, ZUGFeRD oder XRechnung —, sichtbar in der Spalte „Format“. Die E-Mail geht als „Ihr Unternehmen (via UNENO)“ raus.
Geld eingegangen? Erfassen Sie es mit Betrag, Datum und Zahlungsart — ganz oder teilweise. Die Rechnung zeigt, was noch offen ist.
Sie wählen den Steuersatz je Position — ein 0-%-Satz trägt seinen Grund. Rechnung druckt den passenden Hinweis und weist auf eine Wahl hin, die nicht zum Kunden passt. Ihren Satz ändert Rechnung nie von selbst.
Ihre Steuersätze — die Rechnung weist Nettobetrag und Umsatzsteuer je Satz aus.
Sie berechnen keine Umsatzsteuer? Alle Sätze stehen auf 0, und die Rechnung sagt, warum.
„Umsatzsteuerfrei nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).“
Wählen Sie „Reverse Charge“ (bei Waren „Innergemeinschaftliche Lieferung“). Fehlt beim Kunden eine gültige USt-IdNr., weist der Editor Sie darauf hin.
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren).“
Wählen Sie „Ausfuhrlieferung“ — bei einer Dienstleistung „Nicht im Inland steuerbar“.
„Steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG).“
Der Zahlungsstatus ergibt sich aus den Zahlungen, die Sie erfassen — und eine Rechnung nach Fälligkeit zeigt sich von selbst als überfällig. Falsch erfasst? „Zurücknehmen“ bucht eine verknüpfte Gegenbuchung, die ursprüngliche Zahlung bleibt als Beleg erhalten.
Ausgestellt, noch nichts eingegangen.
Ein Teil ist da — der Rest bleibt offen.
Vollständig beglichen, mit Zahlungsdatum — oder gar nichts zu zahlen (Betrag 0 €).
Nach Fälligkeit nicht bezahlt — automatisch.
Jede Rechnung kopieren — mit Kunde, Positionen, Texten und Zahlungsziel.
Ihre zuletzt ausgestellte Rechnung ist noch nicht versendet oder gemahnt? Zurück in den Entwurf — die Nummer bleibt.
Den Entwurf als PDF sehen, bevor Sie ausstellen — bis dahin als „Entwurf“ markiert.
Einleitung und Schluss je Sprache — Fälligkeit und Zahlungsziel setzen sich selbst ein.
Ihre Rechnungen als CSV, Excel oder ZIP mit PDFs — je Rechnung oder je Position, Stornorechnungen inklusive.
Präfix, Startnummer und Länge nach Wunsch — auf Wunsch mit Jahr oder Monat in der Nummer und jährlichem Neubeginn. Lückenlos und getrennt von den Angeboten.
Eine Spalte „Format“ in der Liste: PDF in Grau, ZUGFeRD in Grün, XRechnung in Blau — festgehalten beim Ausstellen.
Jede Rechnung zeigt, wann sie versendet wurde, an welche Adresse und als welche Datei.
Eine stornierte Rechnung nennt ihre Stornorechnung und zeigt keinen offenen Betrag mehr — war sie bezahlt, vermerkt sie die Erstattung.
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Alle, die § 14 UStG verlangt — sofern sie in Ihren Firmendaten hinterlegt sind: Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Lieferdatum oder Leistungszeitraum (ohne beides nennt die Rechnung das Rechnungsdatum als Leistungsdatum), Menge und Art der Leistung sowie Nettobetrag und Umsatzsteuer je Steuersatz. Ohne vollständige Rechnungsadresse des Kunden lässt sich keine Rechnung ausstellen.
Ja. Hinterlegen Sie, dass Ihr Unternehmen keine Umsatzsteuer berechnet — Rechnung setzt dann alle Sätze auf 0 % und druckt den Hinweis nach § 19 auf jede Rechnung. Die Steuerfelder verschwinden aus dem Editor.
Wählen Sie in der Position den 0-%-Satz „Reverse Charge“ (bei Waren „Innergemeinschaftliche Lieferung“) — Rechnung druckt den passenden Hinweis und setzt die E-Rechnungs-Kategorie. Hat der Kunde keine USt-IdNr. oder meldet das EU-Register VIES sie als ungültig, weist der Editor darauf hin. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen: Rechnung ändert keinen Satz von selbst.
Ja. Erfassen Sie jede Zahlung mit Betrag, Datum, Zahlungsart und Referenz — die Rechnung steht dann auf „Teilweise bezahlt“ und der Rest bleibt offen. Eine Zahlung kann nie höher sein als der offene Betrag.
Öffnen Sie die Rechnung und klicken Sie bei der Zahlung auf „Zurücknehmen“. Rechnung bucht eine Gegenbuchung über denselben Betrag, verknüpft mit der ursprünglichen Zahlung — die Zahlung selbst bleibt als Beleg erhalten, wie es die GoBD verlangen, und die Rechnung zeigt wieder, was offen ist.
Ist Ihre zuletzt ausgestellte Rechnung noch nicht versendet und wurde für sie noch keine Mahnung verschickt, holt „Korrigieren“ sie zurück in den Entwurf — die Nummer bleibt. Sonst stornieren Sie sie mit einer Stornorechnung und stellen eine neue aus — so verlangt es § 14.
Das zeigt die Spalte „Format“ in Ihrer Rechnungsliste: PDF, ZUGFeRD oder XRechnung. Das Format wird beim Ausstellen festgehalten — das spätere Ein- oder Ausschalten der E-Rechnung ändert eine ausgestellte Rechnung nie —, und der Versandverlauf vermerkt die Datei jeder E-Mail.
Sie nennt „Storniert durch die Stornorechnung … vom …“ und zeigt keinen offenen Betrag mehr. War sie schon bezahlt, vermerkt sie, dass der bezahlte Betrag zu erstatten ist — die Rücküberweisung erledigen Sie selbst.
Nein — das Rechnungsdatum ist immer der Tag der Ausstellung. Wann Sie geliefert oder geleistet haben, steht im Lieferdatum oder Leistungszeitraum, und beides wird auf die Rechnung gedruckt.
Weiterlesen
UNENO Rechnung 14 Tage kostenlos testen — ohne Kreditkarte.
Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies für den Betrieb dieser Seite. Mit Ihrer Einwilligung setzen wir zusätzlich Marketing-Cookies ein, um unsere Werbung zu messen. Was wir genau verwenden, sehen Sie unter „Details“ — Ihre Wahl können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.
Für den Betrieb dieser Seite erforderlich — das Speichern Ihrer Cookie-Wahl und Ihrer gewählten Sprache. Hierfür ist keine Einwilligung nötig (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
| Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
|---|---|---|---|
| uneno_consent | UNENO | Speichert Ihre Cookie-Einwilligung. | 6 Monate |
| uneno_lang | UNENO | Merkt sich Ihre gewählte Sprache. | Dauerhaft |
Das Meta-Pixel (Facebook / Instagram). Ermöglicht die Messung unserer Werbekampagnen und das Erreichen der passenden Zielgruppen. Wird ausschließlich mit Ihrer Einwilligung geladen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) — niemals vorher.
| Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
|---|---|---|---|
| _fbp | Meta Platforms | Meta-Pixel — erkennt Ihren Browser zur Werbemessung. | 3 Monate |
| _fbc | Meta Platforms | Meta-Pixel — speichert den Anzeigenklick, über den Sie kamen. | 3 Monate |
Ihre Wahl gilt für beide UNENO-Seiten, sodass Sie nur einmal gefragt werden:
Cookie-Erklärung — Zuletzt aktualisiert am 19.08.2026
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf Ihrem Gerät speichern kann.
Technisch notwendige Cookies werden auf Grundlage unseres berechtigten Interesses am Betrieb dieser Seite gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übrigen Cookies — hier das Meta-Marketing-Pixel — werden ausschließlich mit Ihrer Einwilligung gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen ändern oder widerrufen, die von jeder Seite aus erreichbar sind.
Wer wir sind, wie Sie uns erreichen und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Anbieterangaben finden Sie im Impressum.
Bitte geben Sie bei Anfragen zu Ihrer Einwilligung die unten angezeigte Einwilligungs-ID und das Datum an.
Sie haben noch keine Wahl getroffen — Ihre Einwilligungs-ID erscheint hier, sobald Sie eine Auswahl speichern.