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Rechnungen nach § 14 UStG — in wenigen Minuten geschrieben.

Kunde, Positionen, Lieferdatum — Sie wählen den Steuersatz, Rechnung druckt die Pflichthinweise, nummeriert lückenlos und versendet als PDF. Und Sie sehen immer, was bezahlt ist.

  • Jeder Steuerfall mit seinem Hinweis — Reverse Charge, Ausfuhr und § 19
  • Lückenlose Nummern, vergeben beim Ausstellen
  • Zahlungen erfassen — auch Teilzahlungen
So funktioniert’s

Von der ersten Position bis zur Zahlung.

Schreiben, versenden, bezahlt werden — und die Rechnung zeigt immer, wo sie steht.

  1. 01

    Rechnung schreiben

    Kunde wählen, Positionen erfassen, Lieferdatum oder Leistungszeitraum und Zahlungsziel festlegen — ohne Datum nennt die Rechnung das Rechnungsdatum als Leistungsdatum. In der PDF-Vorschau prüfen.

  2. 02

    Ausstellen & senden

    Bevor die Nummer vergeben wird, prüft Rechnung die E-Rechnung; dann wird das PDF archiviert und das Format festgehalten — PDF, ZUGFeRD oder XRechnung —, sichtbar in der Spalte „Format“. Die E-Mail geht als „Ihr Unternehmen (via UNENO)“ raus.

  3. 03

    Zahlung erfassen

    Geld eingegangen? Erfassen Sie es mit Betrag, Datum und Zahlungsart — ganz oder teilweise. Die Rechnung zeigt, was noch offen ist.

Steuer

Ihre Steuerwahl, der richtige Hinweis.

Sie wählen den Steuersatz je Position — ein 0-%-Satz trägt seinen Grund. Rechnung druckt den passenden Hinweis und weist auf eine Wahl hin, die nicht zum Kunden passt. Ihren Satz ändert Rechnung nie von selbst.

Kunden in Deutschland

19 % · 7 % · 0 %

Ihre Steuersätze — die Rechnung weist Nettobetrag und Umsatzsteuer je Satz aus.

Kleinunternehmer (§ 19)

0 %

Sie berechnen keine Umsatzsteuer? Alle Sätze stehen auf 0, und die Rechnung sagt, warum.

Auf der Rechnung

„Umsatzsteuerfrei nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).“

Unternehmen im EU-Ausland

0 %

Wählen Sie „Reverse Charge“ (bei Waren „Innergemeinschaftliche Lieferung“). Fehlt beim Kunden eine gültige USt-IdNr., weist der Editor Sie darauf hin.

Auf der Rechnung

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren).“

Kunden außerhalb der EU

0 %

Wählen Sie „Ausfuhrlieferung“ — bei einer Dienstleistung „Nicht im Inland steuerbar“.

Auf der Rechnung

„Steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG).“

Zahlungen

Immer wissen, was bezahlt ist.

Der Zahlungsstatus ergibt sich aus den Zahlungen, die Sie erfassen — und eine Rechnung nach Fälligkeit zeigt sich von selbst als überfällig. Falsch erfasst? „Zurücknehmen“ bucht eine verknüpfte Gegenbuchung, die ursprüngliche Zahlung bleibt als Beleg erhalten.

  • Offen

    Ausgestellt, noch nichts eingegangen.

  • Teilweise bezahlt

    Ein Teil ist da — der Rest bleibt offen.

  • Bezahlt

    Vollständig beglichen, mit Zahlungsdatum — oder gar nichts zu zahlen (Betrag 0 €).

  • Überfällig

    Nach Fälligkeit nicht bezahlt — automatisch.

ZahlungsartenÜberweisungKarteBarLastschriftPayPalSonstiges
Details

Die kleinen Dinge, die Zeit sparen.

  • Duplizieren

    Jede Rechnung kopieren — mit Kunde, Positionen, Texten und Zahlungsziel.

  • Korrigieren

    Ihre zuletzt ausgestellte Rechnung ist noch nicht versendet oder gemahnt? Zurück in den Entwurf — die Nummer bleibt.

  • Vorschau

    Den Entwurf als PDF sehen, bevor Sie ausstellen — bis dahin als „Entwurf“ markiert.

  • Texte mit Platzhaltern

    Einleitung und Schluss je Sprache — Fälligkeit und Zahlungsziel setzen sich selbst ein.

  • Export

    Ihre Rechnungen als CSV, Excel oder ZIP mit PDFs — je Rechnung oder je Position, Stornorechnungen inklusive.

  • Eigener Nummernkreis

    Präfix, Startnummer und Länge nach Wunsch — auf Wunsch mit Jahr oder Monat in der Nummer und jährlichem Neubeginn. Lückenlos und getrennt von den Angeboten.

  • Format auf einen Blick

    Eine Spalte „Format“ in der Liste: PDF in Grau, ZUGFeRD in Grün, XRechnung in Blau — festgehalten beim Ausstellen.

  • Versandverlauf

    Jede Rechnung zeigt, wann sie versendet wurde, an welche Adresse und als welche Datei.

  • Storniert, aber nachvollziehbar

    Eine stornierte Rechnung nennt ihre Stornorechnung und zeigt keinen offenen Betrag mehr — war sie bezahlt, vermerkt sie die Erstattung.

FAQ

Fragen zu Rechnungen

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Welche Pflichtangaben stehen auf der Rechnung?

Alle, die § 14 UStG verlangt — sofern sie in Ihren Firmendaten hinterlegt sind: Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Lieferdatum oder Leistungszeitraum (ohne beides nennt die Rechnung das Rechnungsdatum als Leistungsdatum), Menge und Art der Leistung sowie Nettobetrag und Umsatzsteuer je Steuersatz. Ohne vollständige Rechnungsadresse des Kunden lässt sich keine Rechnung ausstellen.

Kann ich als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Rechnungen schreiben?

Ja. Hinterlegen Sie, dass Ihr Unternehmen keine Umsatzsteuer berechnet — Rechnung setzt dann alle Sätze auf 0 % und druckt den Hinweis nach § 19 auf jede Rechnung. Die Steuerfelder verschwinden aus dem Editor.

Wie funktioniert Reverse Charge?

Wählen Sie in der Position den 0-%-Satz „Reverse Charge“ (bei Waren „Innergemeinschaftliche Lieferung“) — Rechnung druckt den passenden Hinweis und setzt die E-Rechnungs-Kategorie. Hat der Kunde keine USt-IdNr. oder meldet das EU-Register VIES sie als ungültig, weist der Editor darauf hin. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen: Rechnung ändert keinen Satz von selbst.

Kann ich Teilzahlungen erfassen?

Ja. Erfassen Sie jede Zahlung mit Betrag, Datum, Zahlungsart und Referenz — die Rechnung steht dann auf „Teilweise bezahlt“ und der Rest bleibt offen. Eine Zahlung kann nie höher sein als der offene Betrag.

Ich habe eine Zahlung falsch erfasst — was nun?

Öffnen Sie die Rechnung und klicken Sie bei der Zahlung auf „Zurücknehmen“. Rechnung bucht eine Gegenbuchung über denselben Betrag, verknüpft mit der ursprünglichen Zahlung — die Zahlung selbst bleibt als Beleg erhalten, wie es die GoBD verlangen, und die Rechnung zeigt wieder, was offen ist.

Kann ich eine Rechnung nach dem Ausstellen ändern?

Ist Ihre zuletzt ausgestellte Rechnung noch nicht versendet und wurde für sie noch keine Mahnung verschickt, holt „Korrigieren“ sie zurück in den Entwurf — die Nummer bleibt. Sonst stornieren Sie sie mit einer Stornorechnung und stellen eine neue aus — so verlangt es § 14.

In welchem Format ging meine Rechnung raus?

Das zeigt die Spalte „Format“ in Ihrer Rechnungsliste: PDF, ZUGFeRD oder XRechnung. Das Format wird beim Ausstellen festgehalten — das spätere Ein- oder Ausschalten der E-Rechnung ändert eine ausgestellte Rechnung nie —, und der Versandverlauf vermerkt die Datei jeder E-Mail.

Was zeigt eine stornierte Rechnung?

Sie nennt „Storniert durch die Stornorechnung … vom …“ und zeigt keinen offenen Betrag mehr. War sie schon bezahlt, vermerkt sie, dass der bezahlte Betrag zu erstatten ist — die Rücküberweisung erledigen Sie selbst.

Kann ich eine Rechnung zurückdatieren?

Nein — das Rechnungsdatum ist immer der Tag der Ausstellung. Wann Sie geliefert oder geleistet haben, steht im Lieferdatum oder Leistungszeitraum, und beides wird auf die Rechnung gedruckt.

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