ZUGFeRD
PDF + XMLFür Geschäftskunden in Deutschland
- Datei
- PDF/A-3 mit eingebettetem XML
- Standard
- Profil EN 16931
- Lesbar für
- Menschen und Buchhaltungssoftware
- Wann
- Automatisch für jeden deutschen Geschäftskunden
Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt. UNENO Rechnung stellt sie nach EN 16931 aus — als ZUGFeRD für Ihre Geschäftskunden, als XRechnung für Behörden.
Keine XML-Kenntnisse, kein Zusatzmodul — aus der Rechnung, die Sie ohnehin schreiben, wird die E-Rechnung.
Eine Einstellung für Ihren ganzen Arbeitsbereich — für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Danach geht jede Rechnung an deutsche Unternehmen und Behörden als E-Rechnung raus.
Kunde, Positionen, fertig. Bevor die Rechnung ihre Nummer bekommt, prüft Rechnung die E-Rechnung — und erinnert Sie, wenn der Leistungszeitpunkt fehlt.
ZUGFeRD für Geschäftskunden, XRechnung für Behörden mit Leitweg-ID — per E-Mail oder als Download.
Sie wählen kein Format aus. Rechnung entnimmt es beim Ausstellen dem Kunden und hält es fest — die Spalte „Format“ zeigt es an jeder Rechnung.
Für Geschäftskunden in Deutschland
Für Behörden (B2G)
Privatkunden und Kunden im Ausland erhalten weiterhin eine normale PDF-Rechnung — wie bisher.
Eine E-Rechnung stornieren? Dann ist auch die Stornorechnung eine E-Rechnung — eine Gutschrift (Typ 381) mit Bezug auf das Original, als ZUGFeRD oder XRechnung.
Eine E-Rechnung, die abgelehnt würde, verlässt Rechnung nie. Die Prüfung läuft in dem Moment, in dem Sie ausstellen — und nennt genau, was fehlt.
E-Rechnung erhalten? Kostenlos im Browser prüfen oder öffnen:XRechnung anzeigenE-Rechnung prüfen
Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland werden Schritt für Schritt zur E-Rechnung. Mit Rechnung stellen Sie sie schon heute aus.
Jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen. Zum Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Papier- und PDF-Rechnungen dürfen Sie noch versenden.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF senden.
Ab dem 1. Januar 2028 muss jede Rechnung zwischen deutschen Unternehmen eine E-Rechnung sein — unabhängig von der Größe.
Eine kurze Zusammenfassung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist § 14 UStG — was er für Ihr Unternehmen bedeutet, klärt Ihre Steuerberatung.
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Ja, wenn Sie an andere deutsche Unternehmen fakturieren — ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 unabhängig von der Größe. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Rechnungen an Privatkunden sind ausgenommen.
ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten im XML-Format — lesbar für Menschen und Buchhaltungssoftware. XRechnung ist reines XML ohne PDF und der Standard für Behörden. Beide folgen der Norm EN 16931, und Rechnung wählt für jeden Kunden automatisch das passende Format.
Nein. Die E-Rechnung ist in jedem Tarif von Rechnung enthalten — ohne Zusatzmodul und ohne Aufpreis.
Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Behörde für elektronische Rechnungen. Sie erhalten sie von Ihrem öffentlichen Auftraggeber und tragen sie einmal beim Kunden ein — ab dann stellt Rechnung diesem Kunden XRechnungen aus.
Rechnung prüft die E-Rechnung beim Ausstellen. Fehlt eine Pflichtangabe — bei der XRechnung etwa Ihre Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kunden —, wird die Rechnung nicht ausgestellt, und Sie sehen alles Fehlende auf einen Blick, mit dem Ort, an dem Sie es ergänzen — Ihre eigenen Angaben unter Einstellungen → Unternehmensprofil. Der Entwurf bleibt bearbeitbar, und es wird keine Rechnungsnummer verbraucht.
Ja. Stornieren Sie eine E-Rechnung, entsteht auch die Stornorechnung als E-Rechnung — eine Gutschrift (Typ 381) mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, als ZUGFeRD oder XRechnung wie die stornierte Rechnung.
Nichts. Jede Rechnung behält das Format, in dem sie ausgestellt wurde — PDF, ZUGFeRD oder XRechnung —, und die Spalte „Format“ in Ihrer Rechnungsliste zeigt es. Das Ein- oder Ausschalten wirkt nur auf Rechnungen, die Sie danach ausstellen.
Zum Empfangen von E-Rechnungen reicht rechtlich ein E-Mail-Postfach. Eingehende E-Rechnungen in UNENO lesen und verarbeiten — das kommt mit der App Ausgaben.
Nein. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland. Kunden im Ausland und Privatkunden erhalten von Rechnung weiterhin eine normale PDF-Rechnung. Den E-Rechnungs-Schalter gibt es in Rechnung für Unternehmen mit Sitz in Deutschland — und für Unternehmen in Frankreich, mit Factur-X.
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