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Compliance

E-Rechnung in Deutschland — im richtigen Format, automatisch.

Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt. UNENO Rechnung stellt sie nach EN 16931 aus — als ZUGFeRD für Ihre Geschäftskunden, als XRechnung für Behörden.

  • ZUGFeRD (EN 16931) für deutsche Geschäftskunden
  • XRechnung 3.0 für Behörden — per Leitweg-ID
  • In jedem Tarif enthalten, ohne Aufpreis
So funktioniert’s

In drei Schritten zur E-Rechnung.

Keine XML-Kenntnisse, kein Zusatzmodul — aus der Rechnung, die Sie ohnehin schreiben, wird die E-Rechnung.

  1. 01

    Einmal einschalten

    Eine Einstellung für Ihren ganzen Arbeitsbereich — für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Danach geht jede Rechnung an deutsche Unternehmen und Behörden als E-Rechnung raus.

  2. 02

    Rechnung wie gewohnt schreiben

    Kunde, Positionen, fertig. Bevor die Rechnung ihre Nummer bekommt, prüft Rechnung die E-Rechnung — und erinnert Sie, wenn der Leistungszeitpunkt fehlt.

  3. 03

    Die richtige Datei geht raus

    ZUGFeRD für Geschäftskunden, XRechnung für Behörden mit Leitweg-ID — per E-Mail oder als Download.

Formate

Das richtige Format, automatisch.

Sie wählen kein Format aus. Rechnung entnimmt es beim Ausstellen dem Kunden und hält es fest — die Spalte „Format“ zeigt es an jeder Rechnung.

ZUGFeRD

PDF + XML

Für Geschäftskunden in Deutschland

Datei
PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Standard
Profil EN 16931
Lesbar für
Menschen und Buchhaltungssoftware
Wann
Automatisch für jeden deutschen Geschäftskunden

XRechnung

XML

Für Behörden (B2G)

Datei
XML — ohne PDF
Standard
XRechnung 3.0, EN 16931
Lesbar für
Die Rechnungssysteme der Verwaltung
Wann
Sobald beim Kunden eine Leitweg-ID hinterlegt ist

Privatkunden und Kunden im Ausland erhalten weiterhin eine normale PDF-Rechnung — wie bisher.

Eine E-Rechnung stornieren? Dann ist auch die Stornorechnung eine E-Rechnung — eine Gutschrift (Typ 381) mit Bezug auf das Original, als ZUGFeRD oder XRechnung.

Geprüft beim Ausstellen

Geprüft, bevor sie rausgeht.

Eine E-Rechnung, die abgelehnt würde, verlässt Rechnung nie. Die Prüfung läuft in dem Moment, in dem Sie ausstellen — und nennt genau, was fehlt.

  • Alle Pflichtangaben des Formats, auf einen Blick aufgelistet — dazu der Aufbau der Datei
  • Erst wenn alles passt: Der Entwurf bleibt bearbeitbar, es wird keine Nummer verbraucht
  • Das Format wird beim Ausstellen festgehalten — schalten Sie die E-Rechnung später aus, ändert sich nichts
  • Ein technischer Fehler bei uns? Die Rechnung geht als PDF raus, im Versandverlauf als „als PDF statt E-Rechnung“ markiert — nie stillschweigend; ein Download, der sich nicht als E-Rechnung erzeugen lässt, sagt das, statt Ihnen ein PDF zu geben

E-Rechnung erhalten? Kostenlos im Browser prüfen oder öffnen:XRechnung anzeigenE-Rechnung prüfen

Gesetz

Die E-Rechnungspflicht, kurz erklärt.

Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland werden Schritt für Schritt zur E-Rechnung. Mit Rechnung stellen Sie sie schon heute aus.

  1. Seit 2025

    Alle müssen empfangen können

    Jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen. Zum Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Papier- und PDF-Rechnungen dürfen Sie noch versenden.

  2. Ab 2027

    Größere Unternehmen müssen senden

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF senden.

  3. Ab 2028

    Alle müssen senden

    Ab dem 1. Januar 2028 muss jede Rechnung zwischen deutschen Unternehmen eine E-Rechnung sein — unabhängig von der Größe.

Keine Pflicht zum Ausstellen

Eine kurze Zusammenfassung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist § 14 UStG — was er für Ihr Unternehmen bedeutet, klärt Ihre Steuerberatung.

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG — empfangen müssen sie trotzdem können
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
  • Rechnungen an Privatkunden (B2C)
Die Regeln im Detail — Fristen, was als E-Rechnung zählt, wer ausgenommen ist
FAQ

Fragen zur E-Rechnung

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ja, wenn Sie an andere deutsche Unternehmen fakturieren — ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 unabhängig von der Größe. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Rechnungen an Privatkunden sind ausgenommen.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten im XML-Format — lesbar für Menschen und Buchhaltungssoftware. XRechnung ist reines XML ohne PDF und der Standard für Behörden. Beide folgen der Norm EN 16931, und Rechnung wählt für jeden Kunden automatisch das passende Format.

Kostet die E-Rechnung extra?

Nein. Die E-Rechnung ist in jedem Tarif von Rechnung enthalten — ohne Zusatzmodul und ohne Aufpreis.

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Behörde für elektronische Rechnungen. Sie erhalten sie von Ihrem öffentlichen Auftraggeber und tragen sie einmal beim Kunden ein — ab dann stellt Rechnung diesem Kunden XRechnungen aus.

Was passiert, wenn für die E-Rechnung etwas fehlt?

Rechnung prüft die E-Rechnung beim Ausstellen. Fehlt eine Pflichtangabe — bei der XRechnung etwa Ihre Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kunden —, wird die Rechnung nicht ausgestellt, und Sie sehen alles Fehlende auf einen Blick, mit dem Ort, an dem Sie es ergänzen — Ihre eigenen Angaben unter Einstellungen → Unternehmensprofil. Der Entwurf bleibt bearbeitbar, und es wird keine Rechnungsnummer verbraucht.

Ist die Stornorechnung zu einer E-Rechnung auch eine E-Rechnung?

Ja. Stornieren Sie eine E-Rechnung, entsteht auch die Stornorechnung als E-Rechnung — eine Gutschrift (Typ 381) mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, als ZUGFeRD oder XRechnung wie die stornierte Rechnung.

Was passiert mit ausgestellten Rechnungen, wenn ich die E-Rechnung ausschalte?

Nichts. Jede Rechnung behält das Format, in dem sie ausgestellt wurde — PDF, ZUGFeRD oder XRechnung —, und die Spalte „Format“ in Ihrer Rechnungsliste zeigt es. Das Ein- oder Ausschalten wirkt nur auf Rechnungen, die Sie danach ausstellen.

Kann ich mit UNENO E-Rechnungen empfangen?

Zum Empfangen von E-Rechnungen reicht rechtlich ein E-Mail-Postfach. Eingehende E-Rechnungen in UNENO lesen und verarbeiten — das kommt mit der App Ausgaben.

Bekommen auch Kunden im Ausland eine E-Rechnung?

Nein. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland. Kunden im Ausland und Privatkunden erhalten von Rechnung weiterhin eine normale PDF-Rechnung. Den E-Rechnungs-Schalter gibt es in Rechnung für Unternehmen mit Sitz in Deutschland — und für Unternehmen in Frankreich, mit Factur-X.

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