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RatgeberDeutschland· Rechnung

E-Rechnung in Deutschland: Regeln und Fristen

Seit 2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; ab 2027 müssen die größeren sie senden, ab 2028 alle. Was als E-Rechnung zählt, wer ausgenommen ist und was jetzt zu tun ist.

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Kurz gesagt

  • Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen deutschen Unternehmen empfangen können.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr sie senden.
  • Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen sie senden.
  • Die Regeln gelten für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland (B2B). Rechnungen an Privatkunden und an Kunden im Ausland sind nicht betroffen.

Die Fristen

Ab Was sich ändert
1. Januar 2025 Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können — ein E-Mail-Postfach genügt.
2025 und 2026 Papier- und PDF-Rechnungen sind weiter erlaubt; ein PDF braucht die Zustimmung Ihres Kunden.
1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen senden. Kleinere dürfen bis Ende 2027 weiter Papier oder PDF verschicken.
1. Januar 2028 Jede Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland muss eine E-Rechnung sein.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931 — Software kann sie lesen, ohne dass jemand sie abtippt. Ein PDF ist keine E-Rechnung, auch nicht per E-Mail. In der Praxis zwei Formate:

  • XRechnung — reines XML, der deutsche Standard. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verlangen sie, adressiert über ihre Leitweg-ID.
  • ZUGFeRD — ein normales PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten als XML: Menschen lesen das PDF, Software liest die Daten. Ab Version 2.0.1 mit dem Profil EN 16931 oder höher; die Profile MINIMUM und BASIC-WL zählen nicht.

Andere Formate sind nur möglich, wenn beide Seiten zustimmen und sich die Daten auf die europäische Norm abbilden lassen.

Wer vom Senden ausgenommen ist

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG — empfangen müssen sie trotzdem können.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto).
  • Fahrausweise im Personenverkehr.
  • Rechnungen an Privatkunden (B2C) und an Kunden im Ausland.

Empfangen: was Sie brauchen

Empfangen heißt: die Datei annehmen und aufbewahren können — eine E-Mail-Adresse genügt. Bewahren Sie die E-Rechnung im Originalformat auf (das XML oder das ZUGFeRD-PDF mit seinen Daten), nicht nur einen Ausdruck.

Was jetzt zu tun ist

  • Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen und im Originalformat aufbewahren können.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Rechnungssoftware XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931 erzeugt.
  • Prüfen Sie Ihren Umsatz: mehr als 800.000 € im Jahr 2026 heißt E-Rechnungen senden ab dem 1. Januar 2027.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln in einfachen Worten; er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

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